Landesblinden- und Landespflegegeld alte Fassung

Seit 1974 gibt es das Bremische Landespflegegeldgesetz. Es  sieht ein monatliches einkommens- und vermögensunabhängiges Pflegegeld für blinde und schwerstbehinderte Menschen in Bremen vor. Mit Einführung der Pflegeversicherung ist der Kreis der Leistungsberechtigten deutlich kleiner geworden, das Gesetz ist aber nicht bedeutungslos geworden. Hier erfahren Sie, wer nach wie vor Anspruch auf diese Leistung hat.

Den obigen Artikel versenden



Was möchten Sie gerne senden?






Spam-Schutz

Aus Gründen der Sicherheit ist dieses Formular mit einem Schutz gegen unerwünschte E-Mails (Spam) versehen.

Damit Sie dieses Formular absenden können, lösen Sie bitte die folgende Aufgabe.



Powered by Papoo 2016
481139 Besucher