Barrierefreiheit

Was ist Barrierefreiheit?

Nach unserem Verständnis sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche dann barrierefrei, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Manchem wird diese Formulierung vertraut vorkommen: sie stammt aus dem § 4 des Bundesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen.

Wie sieht es in Bremen mit der Barrierefreiheit aus?

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