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Senat soll Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorlegen

Autor: Winkelmeier 28.03.2012

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat auf ihrer Sitzung am 21. März 2012 den Senat aufgefordert, bis zum 1. September 2013 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorzulegen. Das hatten die Behindertenverbände in Bremen und Bremerhaven schon länger gefordert, ohne dass sich hier etwas erkennbar bewegte. Den Stein ins Rollen brachte jetzt ein Antrag der CDU-Fraktion, die sich dann mit der SPD und den Grünen auf einen gemeinsamen Antrag einigten.

 

Der Beschluss sieht unter anderem vor, dass zur Ausarbeitung des Planes eine Expertengruppe gebildet werden soll, der Vertreter aus Politik und Verwaltung, der Behindertenverbände und Menschen mit Behinderungen angehören sollen. Nun liegt der Ball wieder beim Senat, der sich auf Basis dieses Beschlusses Gedanken zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Expertengruppe machen muss.

 

Im Folgenden geben wir den nun verabschiedeten gemeinsamen Antrag der Bürgerschaftsfraktionen  von CDU, SPD und Bündnis'90/Die Grünen in der Fassung des Beschlussprotokolls der Bürgerschaftssitzung vom 21. März 2012 wieder.

 

 


 

 

UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen

Antrag der Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD

vom 23. Februar 2012

(Neufassung der Drucksache 18/233 vom 9. Februar 2012)

(Drucksache 18/276)

 

1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, der Bürgerschaft (Landtag) bis zum 1. September 2013 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, der eng mit dem Aktionsplan des Bundes und den Plänen anderer Bundesländer abzustimmen ist.

 

2. Für die Ausarbeitung des Aktionsplans soll ein temporärer Expertenkreis unter Beteiligung von Vertretern aus Politik und Verwaltung, Vertretern aus Behindertenverbänden und Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen werden. Erster Vorsitzender ist der Landesbehindertenbeauftragte, der den Expertenkreis leitet. Zweiter Vorsitzender ist ein Vertreter der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen. Dieser Expertenkreis soll den Aktionsplan im Sinne des Artikels 4 der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeiten.

 

3. Der Expertenkreis soll - ausgehend von der Annahme, dass die Umsetzung der Konvention eine Querschnittsaufgabe ist – zunächst Handlungsfelder für das Landesaktionsprogramm identifizieren, in denen zunächst und vorrangig Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention entwickelt und ergriffen werden. Dabei sollen mindestens folgende Aspekte berücksichtigt werden:

 

- Es ist in allen Handlungsfeldern in der Umsetzung der BRK dem Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung eine besondere Bedeutung beizumessen.

 

- Es ist herauszuarbeiten, welche Maßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Zugänglichkeit (Artikel 9 Abs. 1 der Behindertenrechtskonvention) in allen Handlungsfeldern erforderlich sind und welche bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden müssen.

 

- Es ist zu prüfen, ob und welche Maßnahmen zur Umsetzung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts (Artikel10 bis 23 der Behindertenrechtskonvention) auf Landesebene erforderlich sind. Dabei ist zu prüfen, inwieweit bestehende rechtliche Rahmenbedingungen, u. a. das „Bremische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“, weiterentwickelt werden müssen.

 

- Es sind Handlungsschritte festzulegen, die zu einer Verbesserung des Wohnangebotes sowie des Angebotes an wohnortnahen Unterstützungsdiensten und Dienstleistungen im Sinne des Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung führen.

 

- Es ist zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen im Bereich eines integrativen Bildungssystems auf allen Ebenen des lebenslangen Lernens – ausgenommen werden hier die allgemeinbildenden Schulen - (Artikel 24 Abs. 1 der Behindertenrechtskonvention) in den Landesaktionsplan aufzunehmen sind.

 

- Es sind Maßnahmen zur Gewährleistung eines gleichberechtigten und geschlechtsspezifischen Zugangs zu den Leistungen des Gesundheitswesens im Land Bremen zu entwickeln (Artikel 25 der Behindertenrechtskonvention).

 

- Es ist zu untersuchen, ob und inwieweit die bisherigen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Arbeitssuchender ergänzt werden müssen, und wie sich, unter Berücksichtigung bundespolitischer Diskussionen und Vorgaben, der Übergang von einer Werkstattbeschäftigung hin zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verbessern lässt (Artikel 27 der Behindertenrechtskonvention).

 

- Es sind Maßnahmen in allen Handlungsfeldern zu entwickeln, die der oft mehrfachen Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderung Rechnung tragen (Artikel 6 Abs. 1 der Behindertenrechtskonvention).

 

- Der Landesaktionsplan berücksichtigt die Interessen aller im Lande Bremen lebenden Menschen mit Behinderung. Der ausgearbeitete Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bremen und Bremerhaven soll auch in leichter Sprache, in Blindenschrift und in Gebärdensprache vorgelegt werden.

 

 


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