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SelbstBestimmt Leben ist jetzt auch „EUTB“

Autor: Winkelmeier 12.06.2018

Seit dem 1.1.2018 bietet SelbstBestimmt Leben e.V. auch „Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung“  (EUTB)  an. Hier erläutern wir, was mit EUTB gemeint ist, was das Neue an diesem Angebot ist, was sich dadurch für uns als Beratungsstelle und vielleicht für Sie als Ratsuchende ändert.

Übersicht

Was bedeutet EUTB?

Besonderer Auftrag

Für wen ist EUTB gedacht?

Wer bietet EUTB an?

EUTB im Land Bremen

Das Besondere an der EUTB bei Selbstbestimmt Leben

Was bedeutet EUTB?

EUTB steht für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Damit ist ein besonderes Beratungsangebot für behinderte Menschen und ihre Angehörigen gemeint. EUTB wird aber auch als Kurzbezeichnung für die Beratungsstellen verwandt, die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung anbieten. Manchmal meint man mit EUTB aber auch das Modellprojekt, im Rahmen dessen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bundesweit die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung zunächst bis 2022 finanziell fördert. 

Besonderer Auftrag

Viele Menschen haben aufgrund ihrer Behinderung einen gesetzlich geregelten Anspruch auf sogenannte Teilhabeleistungen. Vereinfacht ausgedrückt sind damit Leistungen gemeint, die dazu beitragen sollen, dass behinderte Menschen die gleichen Möglichkeiten wie nicht behinderte Menschen haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Teilhabeleistungen können bestimmte Hilfsmittel sein, Assistenzleistungen, Umschulungen, Kuren und Behandlungen und vieles andere mehr.

Genauso vielfältig wie die möglichen Leistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen, in denen geregelt ist, wer wann welche Leistungen bekommen kann. Man kann sich an eine EUTB-Stelle wenden, um für sich persönlich herauszufinden, welche Teilhabeleistungen infrage kommen, um die eigenen Teilhabechancen zu verbessern, und um Unterstützung bei der Beantragung dieser Leistungen zu bekommen.

Die EUTB-Stelle kann z.B. dabei helfen, dass man den Antrag gleich bei der richtigen, also zuständigen Stelle stellt.

Zuständig für Teilhabeleistungen sind in der Regel die verschiedenen Rehabilitationsträger, wie z.B. die Träger der Sozialhilfe, die Agentur für Arbeit oder die gesetzliche Rentenversicherung. Auch sie sind verpflichtet, die Antragsteller umfassend zu beraten. Allerdings ist deren Beratungsangeboten immer wieder vorgehalten worden, dass sie nicht umfassend und oft auch nicht im Interesse der Betroffenen beraten würden, sondern im Interesse des jeweiligen Rehabilitationsträger. Die EUTB-Stellen sind daher unabhängig von den Rehabilitationsträgern und sollen deren Beratungsangebote ergänzen. Die EUTB-Stellen sollen aber auch unabhängig von den Organisationen und Unternehmen sein, die die Teilhabeleistungen für die behinderten Menschen erbringen und damit ihr Geld verdienen.

Für wen ist die EUTB gedacht?

An die EUTB können sich alle Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen wenden. Die EUTB-Stellen sind aber auch offen für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, wie es im Amtsdeutsch heißt. Die EUTB ist auch da für Menschen mit chronischen Erkrankungen, die sich vielleicht selbst nicht zu den Menschen mit Behinderungen zählen würden, die aber die Erfahrung machen, dass sie mit ihrer Erkrankung besondere Schwierigkeiten bei der gleichberechtigten Teilhabe haben.

Was eine Behinderung ist und was nicht, kann auch ein Thema in der EUTB sein. Jedenfalls ist es völlig unwichtig, ob man einen Schwerbehindertenausweis hat oder nicht, wenn man sich durch eine EUTB-Stelle beraten lassen möchte.

Wer bietet EUTB an?

Bundesweit gibt es zurzeit mehr fast 500 Beratungsstellen, die EUTB anbieten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das die EUTB-Stellen finanziell fördert, hat darauf geachtet, dass die EUTB-Stellen möglichst gleichmäßig über die Bundesrepublik verteilt sind und die Wege möglichst kurz sind, wenn man eine EUTB-Stelle aufsuchen will. Das bedeutet aber nicht, dass Sie sich nur an die EUTB-Stellen in Ihrer Nähe wenden können. Manchmal kann es sinnvoll sein, sich an eine entferntere Stelle zu wenden, etwa wenn diese Stelle besondere Erfahrungen mit bestimmten Behinderungsformen oder Beratungsthemen (z.B. das Persönliche Budget, Arbeitsassistenz) hat. Sie entscheiden selbst, durch welche EUTB-Stelle Sie sich beraten lassen wollen; Gemeinde-, Kreis- oder Ländergrenzen spielen keine Rolle.

EUTB im Land Bremen

Im Land Bremen gibt es zurzeit sechs EUTB-Stellen, davon eine in Bremerhaven. Die Namen und Anschriften dieser und aller anderen EUTB-Stellen finden Sie auch in einer Datenbank unter www.teilhabeberatung.de. Dort finden Sie auch viele weitere Informationen über die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung.

 

Das Besondere an der EUTB bei SelbstBestimmt Leben

Seit dem 1.1.2018 bieten auch wir offiziell Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung an. Doch Beratung für behinderte Menschen und ihre Angehörigen bieten wir schon viel länger an, und zwar schon seit 1986! Was wird jetzt anders?

Die Förderung durch das BMAS hat es möglich gemacht, dass wir zwei neue Teilzeitstellen für die Beratung schaffen konnten und inzwischen auch besetzen konnten. Die beiden neuen Kolleg*innen ergänzen das bereits bestehende Beratungsteam, und ihre Beratungen unterscheiden sich – von außen betrachtet - inhaltlich nicht wesentlich von denen der „alten“ Kolleg*innen, die offiziell nicht bzw. nur zum Teil in der EUTB arbeiten. Allerdings haben sie jeweils einen besonderen Auftrag.

SelbstBestimmt Leben hat sich immer als Beratungsstelle gesehen, an die sich alle Menschen mit Beeinträchtigungen wenden können, also auch Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen. Das haben viele von ihnen aber nicht so wahrgenommen. Wir haben uns daher entschlossen, uns als Beratungsstelle mehr für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zu öffnen und haben unser Team um einen Berater ergänzt, der selbst mit psychischen Beeinträchtigungen lebt und gerade eine Weiterbildung zum Genesungsbegleiter abschließt. Sein besonderer Auftrag ist es, Teilhabeberatungen besonders für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen anzubieten und das gesamte Beratungsteam für ihre besonderen und vielleicht auch für die gar nicht so besonderen Belange zu sensibilisieren und dadurch alle Beratungen besser zu machen. So haben inzwischen alle im Team verstanden, dass das Thema Stigmatisierung für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen eine besondere Bedeutung hat. Wir sind noch am Anfang dieses Lernprozesses.

Seit dem 1. April 2018 wird unser Team im Rahmen der EUTB durch eine ausgebildete Peer-Counselorin unterstützt. Ihr besonderer Auftrag ist es, uns bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Beratungsangebote zu unterstützen. Dabei geht es um besondere Zielgruppen (z.B. Menschen mit Migrationshintergrund oder junge Menschen), besondere Beratungsschwerpunkte (z.B. Teilhabe am Arbeitsleben) und neue Beratungsformen (mobile Beratung, persönliche Zukunftsplanungen) 

Wir hoffen, dass wir mit Unterstützung durch die neuen Kolleg*innen im Rahmen der EUTB bald mehr Menschen erreichen können und ihnen eine (noch) bessere Beratung anbieten zu können.

 EUTB-Logo mit Förderzusatz

 

 

 

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