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Bremer Aktionsplan ist auf dem Weg

Autor: Winkelmeier 07.10.2014

Am 1. Oktober 2014 hat sich der temporäre Expertinnen- und Expertenkreis (TEEK) im Haus der Bürgerschaft zu seiner letzten Sitzung getroffen. Zentraler Tagesordnungspunkt war die abschließende Diskussion und Verabschiedung des Entwurfes für einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Land Bremen. Nun muss sich eine sogenannte Staatsräte-Lenkungsrunde mit dem Entwurf befassen und ggf. noch einige letzte Änderungen vornehmen, bevor er dem Senat zugeleitet wird. Dort muss der Aktionsplan beschlossen werden und ist dann eine verbindliche Richtschnur für das Verwaltungshandeln in den kommenden Jahren.

 

Der Entwurf des TEEK enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die UN-BRK in Bremen umgesetzt und die Situation behinderter Menschen in Bremen verbessert werden soll. Nach seiner Verabschiedung durch den Senat sind dann die Verwaltungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen angehalten, diese Maßnahmen auch umzusetzen. Konkret geht es dabei beispielsweise um die Weiterführung der Inklusion in Bremens Schulen, eine Novelle der Landesbauordnung zur Erreichung von mehr Barrierefreiheit und die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung behinderter Menschen.

 

Der TEEK auf seiner letzten Sitzung

Der TEEK nach getaner Arbeit (Foto: Pressestelle der Bremischen Bürgerschaft)

 

Dem TEEK gehörten Vertreter/innen der einzelnen Ressorts, des Magistrats von Bremerhaven, der Bürgerschaftsfraktionen und derjenigen Bremer Behindertenverbände an, die ein sogenanntes Verbandsklagerecht haben, darunter auch Selbstbestimmt Leben.

In einer Mitteilung der Senatspressestelle hob der Landesbehindertenbeauftragte Joachim Steinbrück die gute und konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten hervor. Horst Frehe, Staatsrat für Soziales, der zusammen mit Steinbrück den TEEK geleitet hatte, ergänzte: "Der Entwurf zum Aktionsplan ist ein wichtiges Dokument, um die Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Nie zuvor in der Geschichte hat es ein Gesetzesvorhaben gegeben, in das behinderte Menschen so eng eingebunden waren wie in diesem Prozess."

 

Das wird auch von SelbstBestimmt Leben so gesehen. Allerdings mischen sich in die Freude und den Stolz über das Geschaffte auch  Zweifel daran, dass den Worten im Aktionsplan auch immer die Taten folgen. Und manche wichtige Forderungen wurden zwar im TEEK diskutiert, aber nicht in den Aktionsplan aufgenommen. So wird man dort konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung von persönlicher Assistenz im Krankenhaus genauso wenig finden wie zur notwendigen Unterstützung von Menschen, die eine rollstuhlgerechte Wohnung brauchen, deren Geld aber dafür nicht reicht.

 

Jetzt muss der Aktionsplan erst ein mal vom Senat beschlossen werden. Allen Beteiligten ist klar, dass er sich dann nicht von selbst umsetzt, sondern mit Leben gefüllt werden muss. Deshalb soll ein Gremium geschaffen werden, das die Umsetzung des Aktionsplans aktiv begleiten soll: der Landesteilhabebeirat, der in seiner geplanten Zusammensetzung sehr dem TEEK ähnelt und hoffentlich ähnlich erfolgreich sein wird.

 

Weiterführende Links:

- zur Pressemitteilung des Senats

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