Sonderfahrdienst für behinderte Menschen in Bremen

(Aktualisierung vom 28.07.2021) Wenn Sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf die Übernahme von Taxi- oder Sonderfahrdienstkosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen wollen. Wer auf diese Unterstützung  in Bremen und Bremerhaven Anspruch hat und in welchem Umfang, ist in einer Rahmenrichtlinie geregelt.

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